

Die 1. Bergungsgruppe des 3. TZ gliedert sich nach STAN wie folgt:

Die STAN des Bundes definiert die Aufgaben der 1. Bergungsgruppe wie folgt:
"Die 1. Bergungsgruppe (B 1) rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen. Sie führt Sicherungsarbeiten in Schadenstellen durch, leistet leichte Räumarbeiten und richtet Wege und Übergänge her. Ferner unterstützt sie technisch und personell die Fachgruppen des THW."
Im einzelnen ergeben sich hieraus folgende Detailaufgaben:
Die Bergungsgruppe (B 1)
Die 1. Bergungsgruppe (B 1) ist die universellste Gruppe im Technischen Zug (TZ). Das Personal und die Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. Die Ausstattung ist weitestgehend absetzbar, tragbar und autark einsetzbar.
In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (insbesondere als THW-Schnelleinsatzgruppe [THW-SEG]).
Sie unterstützt besonders die FGr, da diese meist auf die „Allgemein-Ausstattung“ der BGr angewiesen sind.
Die Geräteausstattung der 1. BGr ist weitestgehend absetzbar, tragbar und autark einsetzbar (Eigenantrieb). Sie umfasst ein umfangreiches Sortiment an Werkzeugen und Geräten zur Rettung und Bergung, handwerklicher Bearbeitung von Holz, Metall und Stein, Sicherung von Personen und Einsatzstellen, zum Trennen, Heben und Be-wegen von Trümmern, Bauteilen, etc., Bau von Hilfskonstruktionen und vieles andere mehr.
Diese universelle Einsetzbarkeit setzt allerdings auch eine entsprechend hohe Qualifikation des Personals voraus. Beim THW ist die Gruppenstärke der Bergungsgruppen mit der Einführung des Komponentenmodells im Jahre 2004 von ursprünglich 12 auf 9 Helfer reduziert worden und daher nunmehr identisch zur Gruppenstärke bei der Feuerwehr.
Die 1. Bergungsgruppe wird von einem Gruppenführer geleitet, ihm zur Seite steht ein Truppführer, ein Kraftfahrer sowie 6 Helfer. Idealerweise sollten die Helfer dieser Gruppen möglichst über Berufskenntnisse im Bereich Holz (z.B. Zimmermann, Schreiner), Metall (z.B. Schlosser) oder Bau (z.B. Maurer, Tiefbauer) verfügen. In der Praxis ist dies allerdings nicht immer möglich und muss durch eine entsprechende Ausbildung im Rahmen des THW-Dienstes ausgeglichen werden.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der 1. Bergungsgruppe ein Gerätekraftwagen 1 (GKW 1) sowie ein Anhänger mit einer Nutzlast von 3 to für Transportzwecke zur Verfügung. Auf dem Anhänger ist das Einsatzgerüstsystem permanent verlastet.