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Dienststellungskennzeichen:

OB, Ortsbeaufragter

Die Abkürzung OB steht für "Ortsbeauftragter". Der Ortsbeauftragte ist als Dienststellenleiter disziplinarischer Vorgesetzter eines Ortsverbandes. Er trägt die volle Verantwortung für Bewirtschaftung und Dienstbetrieb. Die Funktion des Ortsbeauftragten wird ehrenamtlich ausgeübt.

Der Ortsbeauftragte wird durch eine Wahl für einen Zeitraum von 5 Jahren bestimmt.

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