

Das THW ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern.
Es hat folgende Aufgaben:
Zur Erfüllung dieser Aufgaben gliedert sich das THW von der THW-Leitung über die Länderverbände und Geschäftsführerbereiche in 665 Ortsverbände, die dann die eigentlichen Einheiten in den Einsatz entsenden.
Jeder Ortsverband (OV) stellt mindestens einen Technischen Zug (TZ), der standardmässig mindestens aus einem Zugtrupp und einer Bergungsgruppe besteht. Ergänzt wird er durch eine Fachgruppe, die jeweils schwerpunktmässig eine Zusatzaufgabe übernimmt.
Die personelle und materielle Ausstattung wird durch die STAN (Stärke- und Ausstattungsnachweisung) definiert.
Derzeit existieren bundesweit folgende Fachgruppen:
Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen
Fachgruppe Führung/Kommunikation
Fachgruppe Trinkwasserversorgung
Für Auslandseinsätze stehen zusätzlich noch die Sondereinheiten SEEBA und SEEWA zur Verfügung, die im Einsatzfall durch die THW-Leitung direkt eingesetzt werden.