

Nach STAN sind die Aufgaben der Fachgruppe Infrastruktur wie folgt definiert:
"Die Fachgruppe Infrastruktur (FGr I) unterstützt alle Einsatzeinheiten bei Gefahren durch schadhafte Ver- und Entsorgungssysteme. Sie führt zur Beseitigung von Gefahren und Notlagen notwendige Sicherungs- oder Absperrmaßnahmen an Elektro-, Wasser-, Gas- und Abwasserleitungen im Bereich der Haus- und Gebäudetechnik durch.
Sie setzt wichtige Verteiler- und Verbraucheranlagen behelfsmäßig wieder instand, richtet Elektro-, Wasser- und Abwassersysteme in Notunterkünften, Bereitstellungsräumen und Einrichtungen öffentlichen Interesses ein. Sie stellt die Stromversorgung von Einsatzgeräten in Zusammenarbeit mit anderen Einheiten an der Schadensstelle sicher. Sie arbeitet technisch und personell mit Ver- und Entsorgungsunternehmen zusammen.
Bei Bedarf wirkt sie beim Betrieb von Notbrunnen und Schutzräumen mit.
Im THW-Auslandseinsatz übernimmt sie Aufgaben aus ihrem gesamten Leistungsspektrum."
Das folgende Gliederungsbild zeigt die personelle und technische Ausstattung nach STAN (Quelle: STAN Bund):
Aus der STAN ergeben sich die folgenden Einzelaufgaben:
Die Fachgruppe Infrastruktur:
- Elektroleitungen, durch Prüfen und Freischalten der Leitungen
- Gasleitungen, durch Prüfen und ggf. Absperren
- Wasserleitungen, durch Prüfen und Absperren der Wasserleitungen
- Abwasserleitungen, durch Prüfen, Absperren und Ableiten bzw.
Abpumpen von Abwasser
- Ölschäden kleineren Umfanges im Rahmen ihrer vorhandenen Ausstattung
- an Elektroleitungen und Elektroverbrauchseinrichtungen
- an Gasverteilungs- und Verbrauchseinrichtungen
- an Wasserverteilungs-, Förder- und Verbrauchseinrichtungen
- an Abwasser- und Heizungssystemen
- richtet Elektro-, Wasser-, Heizungs- und Abwassersysteme in Notunterkünften, Betreuungsstellen, Bereitstellungsräumen und öffentlichen Einrichtungen ein
- versorgt Einrichtungen und Einheiten des THW und Dritter mit Strom aus mobilen Stromerzeugern der 2. B-Gruppe und errichtet Unterverteilsysteme zusammen mit der FGr E
- stellt Anschlüsse an vorhanden Elektroversorgungseinrichtungen her
- errichtet und betreibt temporäre Flüssiggasanlagen (z.B. zum Kochen und Heizen)
- verlegt und montiert Hausanschlussleitungen
- wirkt ggf. beim Betrieb von Notbrunnen und Schutzräumen mit