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Mitarbeit im THW

Die Mitarbeit im THW ist - abgesehen von einigen wenigen Stellen im administrativen Bereich - rein ehrenamtlich organisiert.


Nach den Regeln, die sich aus der sogenannten Mitwirkungsverordnung ableiten, können im THW Helfer als

mitwirken.

Aktiver Helfer bzw. aktive Helferin kann werden, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat und zum uneingeschränkten Dienst im THW bereit ist. Aktive Helfer und aktive Helferinnen wirken bei der Erfüllung der Aufgaben des Technischen Hilfswerks mit. Sie können in besondere Funktionen (Trupp-, Gruppen-, Zugführer, Kraftfahrer, Sanitäter usw.) berufen werden und nehmen an den angeordneten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teil.


Als aktiver Helfer kann aufgenommen werden, wer

Unabhängig davon kann der Dienst beim THW auch anstelle des Wehr- oder Zivildienstes abgeleistet werden.

Strebt ein Helfer seine Freistellung vom Wehr- bzw. Zivildienst an, so gibt er bei seiner Aufnahme in das THW gleichzeitig die nach § 13 a des Wehrpflichtgesetzes oder § 14 (1) des Zivildienstgesetzes vorgesehene Verpflichtungserklärung (Freistellungsantrag) ab.

Erst nach Zustimmung zu dem Freistellungsantrag durch das Kreiswehrersatzamt bzw. das Bundesamt für den Zivildienst ist der Helfer vom Wehr- bzw. Zivildienst freigestellt.

Bei Fragen steht der Ortsverband Frankfurt gerne zur Verfügung.

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THW und Arbeitgeber - gemeinsam Verantwortung übernehmen (430 kB)

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